Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des [[Rektorat]]s sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
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*Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
*Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs&shy;wissen für die Entscheidungen der Hochschul&shy;leitung.
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Version vom 13. November 2019, 13:44 Uhr

Der Hochschulrat  ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.

Dieser Artikel ist gültig bis YYYY-MM-DD


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-15