Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Hochschulrat]] besteht an der [[UDE]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
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Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.


Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul&shy;entwicklungs&shy;plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
*strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
*Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
*Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs&shy;wissen für die Entscheidungen der Hochschul&shy;leitung.
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Version vom 13. November 2019, 14:44 Uhr

Der Hochschulrat  ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium. Er besteht aus 10 Personen; die Hälfte davon sind Externe.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschul­entwicklungs­plan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:

  • strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
  • Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
  • Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungs­wissen für die Entscheidungen der Hochschul­leitung.

Dieser Artikel ist gültig bis YYYY-MM-DD


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-15