Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Hochschulrat]] besteht an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] aus zehn Mitgliedern. Die Hälfte der Mitglieder sind Externe.
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.}}
Der [[Hochschulrat]] berät das [[Rektorat]] und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan.


Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.


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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2023, 13:09 Uhr

Der Hochschulrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der zentralen Organe der Universität. Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind.

Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.

Dieser Artikel ist gültig bis 2024-10-15