Infocenter zum Lehramtsstudiengang Informatik

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Im Infocenter finden Studieninteressierte, Studienanfänger und Studierende nützliche Informationen rund um das Lehramtsstudium Informatik. Dazu gehören Hinweise auf Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial, zu den rechtlichen Grundlagen des Studiums, den Prüfungsordnungen, zu Anerkennungsfragen im Falle von Hochschule- oder Studiengangswechseln sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Veranstaltungen

Hier finden Sie Informationen zu Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte am und Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik.

Für Studieninteressierte

Für Studienanfänger

  • Einführungsveranstaltung für neue Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik findet in der ersten Vorlesungswoche statt. Terminbekanntgabe findet per Mail statt.
  • Netzwerktreffen für neue Informatiklehramtsstudierende auf dem Essener Weihnachtsmarkt. Terminbekanntgabe findet per Mail statt.

Studienanfänger im Lehramtsstudiengang Informatik beachten bitte auch die Hinweise für Studienanfänger.

Für Studierende

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen geplant.

Informationsmaterial

Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen

Lehramtsstudium Informatik

Kombinationsfächer zum Lehramtsstudium Informatik

Das Unterrichtsfach Informatik ist im Bachelor- und Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kombinierbar mit folgenden anderen Unterrichtsfächern:

  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Geschichte
  • Mathematik
  • Philosophie/ Prakt. Philosphie
  • Physik
  • Ev. Religionslehre
  • Kath. Religionslehre
  • Spanisch
  • Sozialwissenschaften

Informationen zu Prüfungsordnungen, Modulhandbüchern, Studienplänen finden Sie hier .

Prüfungsordnungen

Gestuftes Lehramtsstudium (Bachelor/Master) nach LABG 2016

Hinweis: Die Universität Duisburg-Essen hat eine gemeinsame Prüfungsordnung für die von ihr angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge veröffentlicht, in denen fachunabhängige Regelungen für den jeweiligen Studiengang zu finden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften folgt diesen Ordnungen derzeit noch nicht. Das hat für Studierende folgende Konsequenzen:

  • Studienaspekte, die das Lehramtsstudium Informatik betreffen, sind in der jeweiligen Fachprüfungsordnung umfassend geregelt.
  • Studienaspekte, die das jeweilige Kombinationsfach oder die Bildungswissenschaften betreffen, sind, soweit sie allgemeiner, also fachunspezifischer Natur sind, in der jeweiligen gemeinsamen Prüfungsordnung (s.u) oder, soweit sie fachspezifischer Natur sind, in der jeweiligen Fachprüfungsordnung des Kombinationsfachs bzw. der Bildungswissenschaften geregelt.

Das hat zur Konsequenz, dass sich die Regelungen in der Informatik und im jeweiligen Kombinationsfach an einzelnen Stellen unterscheiden.

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Hinweis: Eine wesentliche Veränderung des neuen Lehrerausbildungsgesetzes ist die Vorgabe, dass das Berufsfeldpraktikum nun in der Regel außerschulisch zu absolvieren ist. Wir haben unsere Veranstaltung entsprechend umgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier 

Lehramtsstudium Informatik

Studienanfänger ab dem Wintersemester 2014/15 studieren nach folgenden Ordnungen (FPO 2014):

Kombinationsfächer zur Informatik

Gestuftes Lehramtsstudium (Bachelor/Master) nach LABG 2009

Hinweis: Die Universität Duisburg-Essen hat eine gemeinsame Prüfungsordnung für die von ihr angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge veröffentlicht, in denen fachunabhängige Regelungen für den jeweiligen Studiengang zu finden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften folgt diesen Ordnungen derzeit noch nicht. Das hat für Studierende folgende Konsequenzen:

  • Studienaspekte, die das Lehramtsstudium Informatik betreffen, sind in der jeweiligen Fachprüfungsordnung umfassend geregelt.
  • Studienaspekte, die das jeweilige Kombinationsfach oder die Bildungswissenschaften betreffen, sind, soweit sie allgemeiner, also fachunspezifischer Natur sind, in der jeweiligen gemeinsamen Prüfungsordnung (s.u) oder, soweit sie fachspezifischer Natur sind, in der jeweiligen Fachprüfungsordnung des Kombinationsfachs bzw. der Bildungswissenschaften geregelt.

Das hat zur Konsequenz, dass sich die Regelungen in der Informatik und im jeweiligen Kombinationsfach an einzelnen Stellen unterscheiden.

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Lehramtsstudium Informatik

Studienanfänger ab dem Wintersemester 2014/15 studieren nach folgenden Ordnungen (FPO 2014):

Studierende, die ihr Studium ab dem WiSe 2011/12 und vor dem WiSe 2014/15 begannen, studieren im Bachelor nach folgender Ordnung (FPO 2011):

Die Möglichkeit für Studierende zum Wechsel in das Bachelor-Studienmodell nach FPO 2014 endet am 1. November 2014.

Kombinationsfächer zur Informatik

Lehramtsstudium nach LPO I vom 27.03.2003, auslaufend

Hinweis: Dieser Studiengang läuft aus, es gelten folgende Auslaufregelungen .

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Lehramtsstudium Informatik

Kombinationsfächer zur Informatik

Informationen zu den Kombinationsfächern zur Informatik finden Sie hier .

Anerkennungsfragen

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden. Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein Anrechnungsformular , das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Bei Fragen und Unklarheiten vereinbaren Sie dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses, zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen. Das ausgefüllte Anrechnungsformular reichen Sie dann beim Prüfungsamt  bei dem/der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/-in ein.

Fragen und Antworten

Wenn Ihre Frage allgemeiner Natur ist, so informieren Sie sich bitte zunächst in den vorhandenen Fragen und Antworten:

Nachfolgend finden Sie spezifische Fragen und Antworten zu den Lehramtsstudiengängen in der Informatik.

Alle Lehramtsstudiengänge Informatik betreffend

  • Wo findet das Studium statt - in Essen oder in Duisburg? Die Lehramtsausbildung ist auf den Standort Essen konzentriert. Veranstaltungen in Duisburg gibt es nur in seltenen Einzelfällen.
  • Ist das Modul Programmierung Voraussetzung für das SEP (Software-Praktikum)? Seit dem WiSe 2015/16 ist eine Teilnahme am SEP nur noch möglich, wenn vorher das Modul Programmierung erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Welche Informatik-Module soll ich als Wahl- oder Wahlpflichtveranstaltung wählen? Eine typische studentische Vorgehensweise ist hier der "arbeitsreduzierende" Ansatz, bei dem Module gewählt werden, die mit vermeintlich geringerem Aufwand abzuschließen sind. Ein solche Vorgehensweise ist zwar möglich, kann sich aber zu einem späteren Zeitpunkt "rächen" und dann nachträglich noch zu erheblichem Folgeaufwand führen, wenn Sie feststellen, dass bestimmte im Unterricht erwartete Fachinhalte von Ihnen noch nachgearbeitet werden müssen, weil diese nicht Gegenstand Ihrer Modulwahlen waren. Sie sollten sich daher vor Wahlentscheidungen mit den Inhalten und Kompetenzzielen der aktuell für Ihre Schulform geltenden Lehrpläne vertraut machen und Ihre Entscheidungen möglichst so treffen, dass sie etwaige im Hinblick auf die Lehrpläne bestehende fachliche Lücken schließen. Die Informatiklehrpläne für das Bundesland NRW in der aktuell gültigen Fassung finden Sie bei der Standardsicherung NRW .
  • Ich war nicht regelmäßig in bestimmten Fachveranstaltungen, habe Prüfungen aber dennoch irgendwie bestanden. In Schulpraktika stelle ich fachliche Lücken fest. Was soll ich tun? Sie sind Ihres Glückes Schmied. Arbeiten Sie Ihre Lücken auf und schließen Sie diese bis spätestens zum Eintritt ins Referendariat. Damit Sie in Schule erfolgreich sein können, sollten Sie sich ausführlich mit den Informatiklehrplänen für Ihre Schulform auseinandersetzen und sicher stellen, dass Ihre fachlichen Kompetenzen die von den Schülerinnen und Schülern erwarteten überschreiten. Sollten in einer Prüfung an der Universität fachliche Aspekte vernachlässigt werden, die Sie aber zum Unterrichten benötigen, so müssen Sie entsprechenden Aspekten in der Lehrveranstaltung eben entsprechendes Augenmerk beimessen. Die Informatiklehrpläne für das Bundesland NRW in der aktuell gültigen Fassung finden Sie bei der Standardsicherung NRW .
  • Ich möchte mich gerne in der Fachschaft "Systems Engineering und Lehramt Informatik (FSE)" engagieren, man sagte mir aber, ich könne dort kein Mitglied werden, weil Informatik nicht mein erstes Fach sei. Stimmt das? An der Universität Duisburg-Essen besteht derzeit zwischen den Fachschaften und dem Justiziariat die Regelung, dass eine Fachschaftsmitgliedschaft nur im ersten Studienfach möglich ist. Man möchte damit Doppelmitgliedschaften vermeiden. Natürlich stellt sich die Frage, warum ein/-e Lehramtsstudent/-in nicht im Zweitfach Fachschaftsmitglied werden können sollte, da die Entscheidung bzgl. Erst- und Zweitfach aufgrund von Erwägungen zum Studienbeginn getroffen wird, sich die Entscheidung zur Mitarbeit in einer Fachschaft aber aufgrund von fachlichem Interesse, Studienerfolg, Personen, Bedarfen und weiteren Faktoren während des Studiums entwickeln kann. In diesem Fall kann beim Studierendensekretariat leicht und problemlos ein Wechsel zwischen Erst- und Zweitfach beantragt werden. Damit wird eine volle Mitgliedschaft in einer Fachschaft ermöglicht. Darüber hinaus dürfte eine informelle Mitarbeit auch im anderen Falle möglich sein, lediglich formale Rechte, die eine offizielle Mitgliedschaft erfordern, können nicht ausgeübt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an die Fachschaft FSE.
  • Ich benötige eine BAFÖG-Bescheinigung für die Informatik, wie gehe ich vor? Füllen Sie das BAFÖG-Formblatt Nr. 5  aus und reichen dies bei dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/-in im Prüfungsamt  inkl. aller Belege ein. Von dort wird dies an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weitergeleitet, von der Fakultäts-Justizabteilung vorgeprüft und vom Dekan beschieden.
  • Erwerbe ich Nutzungskompetenzen zu schulrelevanten Softwareprodukten im Rahmen des Studiums? Teilweise. Den Umgang mit schulrelevanten Programmiersprachen (z.B. Java) erlernen Sie im Rahmen von Fachveranstaltungen. In Didaktik-Veranstaltungen lernen Sie dazu passende schulgeeignete Lern- und Programmierumgebungen kennen. Weiterhin nutzen Sie in vielen Veranstaltungen das Learning Management System Moodle. das auch im schulischen Bereich große Bedeutung besitzt. Darüber hinaus gibt es eine große Vielzahl an Werkzeugen, wie z. B. Betriebssysteme (Windows, Linux, MacOS, iOS, Android, ...), Office Produkte (Microsoft Office, Open Office, ...), Auszeichnungssprachen (HTML, LaTeX, ...), deren kompetente Nutzung von Ihnen stillschweigend erwartet wird, ohne dass sie Gegenstand von Lehrveranstaltungen gewesen wären. Tlw. bietet das ZIM der Universität Duisburg-Essen hierzu Kurse  an. Sie werden in einer Vielzahl solcher Produkte im Schulunterricht kompetenter Nutzer sein müssen. Bilden Sie sich deshalb studienbegleitend dazu fort!
  • Ich bin durch eine Prüfung gefallen, wurde ohne mein Wissen zum Nachtermin angemeldet und habe dafür jetzt einen weiteren Fehlversuch vermerkt bekommen - wie kann das sein? Studierende, die eine Prüfung zum ersten Termin nicht bestanden haben oder die zum ersten Termin zur Prüfung nicht erschienen sind und dafür die Note 5.0 erhalten haben, werden zum zweiten Termin automatisch angemeldet. Alle Studierenden, die ein Attest eingereicht haben, werden zum zweiten Termin nicht automatisch angemeldet. Die automatische Prüfungsanmeldung findet nur zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin eines Semesters bei Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften statt, jedoch nicht semesterübergreifend! Die Begründung dafür liegt darin, dass die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen ersten und zweiten Prüfungstermin innerhalb desselben Semesters anbietet. Da zum Zeitpunkt der Anmeldung zum zweiten Termin die Ergebnisse vom ersten Termin oftmals noch gar nicht vorliegen, ist diese Maßnahme erforderlich, um nicht-erfolgreichen Studierenden noch den Abschluss der Lehrveranstaltung im selben Semester zu ermöglichen. Bitte prüfen Sie daher im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung Ihren Anmeldestatus bzgl. des Nachtermins und melden Sie sich ggfs. von der Prüfung wieder ab, da Ihnen ansonsten im Falle des Nichterscheinens ein Fehlversuch für die Prüfung verbucht wird!

Bachelor-Studium

  • Kann ich im Bachelor-Studium bereits Module aus dem Master vorziehen? Es können ausgewählte Module belegt werden, sofern die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde. Damit können für den Masterstudiengang anrechenbare Credits im Umfang von maximal 30 Credits erworben werden. Ein Vorziehen des Praxissemesters ist nicht möglich. Die ausgewählten Veranstaltungen finden Sie hier .
  • Kann man Informatik als Drittfach belegen? Ja. Weitere Infos finden Sie hier .
  • Hilfe - zwei meiner Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was ist zu tun? Ein (weitestgehend) überschneidungsfreies Studium wird Ihnen von der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Pflichtkomponenten Ihrer Fächerkombination inkl. Bildungswissenschaften zugesagt. Wenn es sich bei den kollidierenden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen handelt, prüfen Sie, ob beide Veranstaltung verbindlich im aktuellen Semester belegt werden müssen oder ob mindestens eines der Module einem Semesterbereich zugeordnet wurde. Priorisieren Sie das Modul, das dem aktuellen Semester verbindlich zugeordnet wurde und prüfen Sie, ob ggfs. andere Module vorgezogen werden können. Sollte ein Konflikt bzgl. Pflichtveranstaltungen im aktuellen Semester auf diese Weise nicht gelöst werden können, so wenden Sie sich an die Studiengangskoordination. Im Falle von Wahlveranstaltungen prüfen Sie für sich, ob ggfs. abwechselnde Teilnahme in beiden Veranstaltungen oder Kooperation mit anderen Studierenden und Nachbereitung versäumter Präsenztermine für Sie ein Modell sein kann. Falls nein, prüfen Sie andere Wahloptionen.
  • Ich habe einen fachwissenschaftlichen Abschluss in der Informatik (z. B. Bachelor/Master/Diplom) und erwäge noch den Quereinstieg ins Lehramt. Welcher Aufwand kommt auf mich zu? In diesem Fall würden Ihnen passende Fachlehrveranstaltungen auf den Informatikteil des Studiums angerechnet, der damit - je nach vorherigem Studienumfang und -schwerpunkten bis zu vollständig abgedeckt sein kann. Ein etwaiges Nebenfach im vorherigen Studium kann vielleicht noch anteilig auf ein etwaiges Kombinationsfach angerechnet werden. Das müsste ansonsten vollständig, ebenso wie die Bildungswissenschaften nachstudiert werden. In der Informatik wären noch die fachdidaktischen Studienanteile nachzuholen. In Summe bedeutet dies, dass je nach Anrechenbarkeit noch ca. 50-70% des Studiums absolviert werden müssen, so dass mind. 3 Studienjahre eingeplant werden sollten. Da in diesem Falle vermutlich kompakter studiert würde, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden.
  • Ich habe gehört, man dürfe Prüfungen zwei Male wiederholen, Andere sagen, Fehlversuche würden auf einem sog. Maluspunktekonto verbucht - was ist denn nun richtig? Im Prinzip stimmt beides teilweise. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Lesen Sie zunächst den Hinweis zum gestuften Studium. Gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung Bachelor Lehramt der Univ. DUE  §22, Abs. 2 können nicht bestandene Prüfungen zwei Male wiederholt werden. Gemäß der Prüfungsordnung Bachelor Lehramt Informatik Gy/Ge der WiWi-Fakultät §22, Abs. 2 erhöhen nicht bestandene Prüfungen in der Höhe der Credits der Veranstaltung die verbuchten Maluspunkte. Das bedeutet: In der Informatik gibt es Maluspunkte und bis zum Erreichen der festgelegten Maximalzahl sind Wiederholungen möglich, auf jeden Fall, wenn es das Maluspunktekonto zulässt, auch mehr als zwei Wiederholungen. In den anderen Fächern inkl. Bildungswissenschaften findet die Gemeinsame Prüfungsordnung Anwendung. Das bedeutet, dass in allen anderen Fächern inkl. BiWi nur 2 Wiederholungen je Prüfung möglich sind, es sei denn, es gibt auch dort (analog zur Informatik) eine eigene Prüfungsordnung mit abweichenden Regelungen.
  • Mein Zweitfach ist ein Sprachfach (Englisch, Französisch, Spanisch). Die Fachprüfungsordnung schreibt mir einen Auslandsaufenthalt vor - wie organisiere ich das im Hinblick auf die Informatik? Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Auslandsaufenthalt (Englisch, 3 Monate) und Auslandssemester (Französisch, Spanisch). Der Auslandsaufenthalt wird Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4-ten Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt könnte mit Prüfungsterminen zu Informatikmodulen des 4-ten Semesters kollidieren. Die Informatikprüfungen werden i.d.R. am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Ein Option wäre, den Auslandsaufenthalt so zu legen, dass die Teilnahme an einem der Termine möglich ist. Ein etwaiger Nachholtermin im Falle des Nichtbestehens kann dann allerdings erst ein Jahr später wahrgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dozenten der jeweiligen LV rechtzeitig im Vorhinein anzusprechen und etwaige Lösungsideen durchzusprechen. Im Falle des Auslandssemesters ist von den Sprachen vorgesehen, dies im 5-ten Semester abzulegen. Hier könnte eine Lösungsidee darin bestehen den Inhalt des 5-ten Semesters (oder Teile davon) im Bachelorstudiengang Informatik im 3-ten Semester vorzustudieren und die Inhalte des 3-ten Semesters des Kombinationsfaches im 5-ten Semester am Auslandsort nachzustudieren. Das Berufsfeldpraktikum im 5-ten Semester sollte dann in jedem Fall im Sprachfach im Ausland abgelegt werden, hierfür bestehen entsprechende Modelle in den Fächern. Als weitere Alternative kann geprüft werden, ob Fachveranstaltungen in der Informatik des 5-ten Semesters am geplanten Auslandsort in ähnlicher Weise und ähnlichem Umfang angeboten werden und ob Sie die Erlaubnis erhalten werden, auch in der Informatik am Auslandsort Module zu belegen und Prüfungen abzulegen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie vor Beginn der Auslandsphase mit dem Prüfungsausschuss im Lehramt Informatik Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob Ihnen die entsprechende Fachveranstaltung auf Ihr Studium in Essen angerechnet werden kann. Das sollten Sie in jedem Fall VOR Beginn der Auslandsphase machen.
  • Ist es legitim, dass in manchen Informatik-Modulen eine erfolgreiche Übungsteilnahme Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist? Ja, das ist zulässig. Nicht zulässig ist eine Reihenfolgerestriktion zwischen zwei Prüfungsleistungen innerhalb desselben Moduls. Zulässig ist aber, eine Leistung als Prüfungsvorleistung (unbenotet) zu deklarieren. In der Modulbeschreibung zu „Rechnerstrukturen und Betriebssysteme" heißt es bspw.: „Zum Modul erfolgt eine modulbezogene Prüfung in der Gestalt einer Klausur über die gemeinsamen Ziele von Vorlesung und Übung (in der Regel: 90 bis 120 Minuten). Die erfolgreiche Teilnahme an der Übung ist als Prüfungsvorleistung Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung.“ Das ist eine zulässige Verfahrensweise. Geregelt ist das in der PO 2011, §16 bzw. PO 2014, §17, jeweils Abs. 9: „(9) Neben den Modul- und Modulteilprüfungen können weitere Studienleistungen gefordert werden. Studienleistungen dienen der individuellen Lernstandkontrolle der Studierenden. Sie können als Prüfungsvorleistungen Zulassungsvoraussetzung zu Modulprüfungen sein. Die Studienleistungen werden nach Form und Umfang im Modulhandbuch beschrieben. Die Regelung zur Anmeldung zu und zur Wiederholung von Prüfungen findet keine Anwendung. Die Bewertung der Studienleistungen bleibt bei der Bildung der Modulnoten unberücksichtigt."

Bachelor-Studium (nur Studienbeginn ab WiSe 2011/12 und vor WiSe 2014/15)

  • Lt. Studienordnung ist es möglich, vom Modul "Modelle der Informatik" nur Teil A zu belegen und Teil B durch ein Seminar zu ersetzen. Kann als dieses Seminar auch "Informatik und Gesellschaft" gewählt werden? Ja, das ist möglich.
  • Lt. Studienordnung ist es möglich, vom Modul "Modelle der Informatik" nur Teil A zu belegen und Teil B durch ein Seminar zu ersetzen. Kann als dieses Seminar auch ein Seminar aus dem Bereich Didaktik der Informatik gewählt werden? Nein, das ist nicht möglich, da diese Module nicht zum fachwissenschaftlichen, sondern zum fachdidaktischen Bereich zählen.
  • Kann ich in das Bachelor-Studium gem. Prüfungsordnungsfassung von 2014 wechseln? Diese Möglichkeit bestand nur bis zum 1.11.2014. Studierende, die von dieser Option nicht Gebrauch machten, schließen den Bachelor nun nach der FPO 2011 ab.

Master-Studium

Zum Master-Studium existiert auch eine Liste von Fragen und Antworten auf der Seite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften .

  • Ich möchte mich in den Master einschreiben, was ist zu tun? Dazu finden Sie detaillierte Informationen auf dieser Seite .
  • Ist es möglich, die Module "Software Engineering" bzw. "Network and Information Security", die Pflicht im Bachelor nach FPO 2014 geworden sind, als Wahlpflichtveranstaltung(en) im Master zu belegen (denn verschiedene der angebotenen Wahlpflichtveranstaltungen bauen darauf auf)? Leider ist das im Master nicht möglich. Bachelor-Studierende nach FPO 2011 haben aber im Bachelor im Rahmen der dortigen Wahlmöglichkeiten die Option, eine dieser Veranstaltungen zu belegen. Die Verwendung im Master ist leider aus akkreditierungsbezogenen Gründen ausgeschlossen, da ein Modul im selben Studiengang nicht sowohl im Bachelor wie auch im Master angeboten werden darf. Unbenommen davon ist die Möglichkeit einer Belegung zur inhaltlichen Vorbereitung ohne Prüfung.

Staatsexamens-Studium

  • Wo finde ich allgemeine Informationen zum Ersten Staatsexamen? Wir empfehlen den Eintrag im LehramtsWiki.
  • Ich möchte eine Staatsprüfung im WP15-Bereich über 9 LP ablegen. Welche Wahloptionen habe ich? Es kann jede Kombination aus Vorlesungen des WP15-Bereiches gewählt werden, außer den bereits als Vorleistung absolvierten Veranstaltungen.
  • Welche Module kann ich im Bereich Computerunterstütztes Lernen belegen? Sie können in diesen Bereich Lehrveranstaltungen aus den Bereichen E-Learning und Didaktik der Informatik einbringen. Nähres ist im Modulhandbuch geregelt.
  • Das Staatsexamensstudium läuft ja aus. Gibt es Fristen, bis zu denen ich meine Zwischenprüfung nachgewiesen bzw. mein Studium abgeschlossen haben muss? Ja, dies ist für alle Staatsexamensstudiengänge geregelt in diesem Dokument . Beachten Sie bitte dringend, dass ein Überschreiten dieser Fristen im Regelfall zur Exmatrikulation führen wird. Nehmen Sie ggfs. rechtzeitig mit der Studienberatung Kontakt auf.
  • Wo finde ich Informationen, welche Dozenten der Universität Prüfungen im Rahmen des Staatsexamens abnehmen? Ein Überblick über verfügbare Prüferlisten finden Sie hier.

Quereinstieg

  • Ich studiere im Fachstudiengang Informatik. Besteht nach Abschluss die Möglichkeit zum Quereinstieg in das Referendariat zum Lehramt Informatik in NRW? Das Bestehen dieser Möglichkeit ist abhängig vom aktuellen Bedarf und damit zeitlichen Schwankungen unterworfen und an weitere Bedingungen geknüpft. Detaillierte Informationen finden sich auf den Seiten des Schulministeriums zum Quereinstieg .

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, so wenden Sie sich gerne an die Studienberatung.

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