Inklusion: Unterschied zwischen den Versionen

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Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.
Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.


==Elterinformationen==


==Hintergundinformationen==
Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen  wenden sich an die Schulaufsicht.
* <BLANK text="Übereinkommen der UN (13. Dezember 2006)"></http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf</BLANK>
Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.
 
==Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung==
 
2008 wurde ein Schulversuch unabhängig von der [[UN-Menschenrechtskonvention]] gestartet der zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst wohnortnah und integrativ zu beschulen. 
* <BLANK text="Liste der Schulen die am Schulversuch teilnehmen">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Modellprojekte/Kompetenzzentren_sonderpaedagogische_Foerderung/Liste_KsF_Bildungsportal_M__rz_2011.pdf</BLANK>
* <BLANK text="Eckpunkte des Modellprojekts">/http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Modellprojekte/Kompetenzzentren_sonderpaedagogische_Foerderung/Eckpunkte.pdf</BLANK>
* <BLANK text=" "></BLANK>
 
 
==Dokumente zur Inklusion==


* <BLANK text="Auf dem Weg zum Inklusionsplan (14.Oktober 2011)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Auf_dem_Weg_zum_Inklusionsplan.pdf</BLANK>
* <BLANK text="Auf dem Weg zum Inklusionsplan (14.Oktober 2011)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Auf_dem_Weg_zum_Inklusionsplan.pdf</BLANK>
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* <BLANK text="Gesprächskreis Inklusion (13.Dezember 2010 )">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Gespraechskreis_Inklusion_Stand_Februar_2011.pdf</BLANK>
* <BLANK text="Gesprächskreis Inklusion (13.Dezember 2010 )">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Gespraechskreis_Inklusion_Stand_Februar_2011.pdf</BLANK>


==Elterinformationen==
* <BLANK text="Ausbildungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung,
den Hausunterricht und die
Schule für Kranke ">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Gespraechskreis_Inklusion_Stand_Februar_2011.pdf</BLANK>


Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der [[Sekundarstufe I]]anmelden wollen  wenden sich an die Schulaufsicht.
Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.


==Links zur Schulaufsicht==
==Links zur Schulaufsicht==
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* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Detmold">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Detmold/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Detmold">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Detmold/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Köln">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Koeln/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Köln">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Koeln/index.html</BLANK>
==Siehe auch==
[[UN-Behindertenrechtskonvention]]<br>
[[Inklusive Bildung]]
==Links==
* <BLANK text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html</BLANK>

Version vom 11. Januar 2012, 13:13 Uhr

Am 01. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.

Ein Inklusionsplans wird momentan von einer Projektgruppe im Ministerium entwickelt.Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung mit einbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.

Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.

Elterinformationen

Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

2008 wurde ein Schulversuch unabhängig von der UN-Menschenrechtskonvention gestartet der zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst wohnortnah und integrativ zu beschulen.


Dokumente zur Inklusion


Links zur Schulaufsicht

Siehe auch

UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung

Links