Inklusion: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 01. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" zu erweitern.
Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.


Ein Inklusionsplans wird momentan von einer Projektgruppe im Ministerium entwickelt.Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung mit einbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.
 
==Aktuell==
Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule. Weitere Informationen findest du auf  dieser <blank text="Seite">https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp</blank>.
Am 1. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von [[Schule]]n im Sinne des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ zu erweitern.
Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den [[Schule]]n. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen [[Schule]]n gefördert werden. Der Besuch einer [[Förderschule]] soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.
 
Ein Inklusionsplan wird momentan von einer Projektgruppe im [[Schulministerium]] entwickelt. Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung miteinbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.
   
   
Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.
Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach gemeinsamen Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der [[Schule]] gegeben sein.
 
==Elterninformationen==
Eltern, die ihr Kind im Gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht.
Für [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]], [[Hauptschule]]n und [[Förderschule]]n bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“) sind das die Schulämter, bei den übrigen [[Schulformen]] die Bezirksregierungen.
 
==Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung==
Der Schulversuch "Ausbau von [[Förderschule]]n zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 [[Schulgesetz]] NRW" endete mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014. Die daran beteiligten Förderschulen werden als Förderschulen fortgeführt.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html</ref>
 
==Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule==
Der [[Jakob Muth-Preis für inklusive Schule]] ist ein Preis, der unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung!“ vergeben wird. Der nächste Bewerbungstart ist September 2016.
 
==Dokumente zur Inklusion==
*<BLANK text="Salamanca-Erklärung der UNESCO 1994">http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bildung/Salamanca_Declaration.pdf</BLANK>
*<BLANK text="Abschlusserklärung der UNESCO 2008">http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bildung/Abschlussdokument_ICE_english.pdf</BLANK>
*<BLANK text="Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in NRW">https://www.bildungsserver.de/onlineressource.html?onlineressourcen_id=47451</BLANK>
* <BLANK text="Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/SF/AO_SF.PDF</BLANK>
 
==Weitere Informationen zur Schulaufsicht==
*<BLANK text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Geschaeftsbereich/Staatliche-Schulaemter/Adressen-Schulaemter/index.html</BLANK>
*<BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Düsseldorf">http://www.brd.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/fs_schulfachliche_aufsicht.html</BLANK>
*<BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Arnsberg">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Geschaeftsbereich/Staatliche-Schulaemter/Adressen-Schulaemter/Schulaemter-Bezirksregierung-Arnsberg/index.html</BLANK>
*<BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Köln">http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/41/index.html</BLANK>
 
==Inklusions- und Behindertenportal der UDE==
[[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung]]


==Siehe auch==
* <BLANK text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html</BLANK>
* <BLANK text="UNESCO">http://www.unesco.de/inklusive_bildung.html</BLANK>
==Quellen==
<references />


==Hintergundinformationen==
* <BLANK text="Übereinkommen der UN (13. Dezember 2006)"></http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf</BLANK>


* <BLANK text="Auf dem Weg zum Inklusionsplan (14.Oktober 2011)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Auf_dem_Weg_zum_Inklusionsplan.pdf</BLANK>


* <BLANK text="Gesprächskreis Inklusion (13.Dezember 2010 )">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/Gespraechskreis_Inklusion_Stand_Februar_2011.pdf</BLANK>


==Elterinformationen==


Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der [[Sekundarstufe I]]anmelden wollen  wenden sich an die Schulaufsicht.
Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.


==Links zur Schulaufsicht==
[[Kategorie:Schulen/Lehrer]]
* <BLANK text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Bezirksregierungen/index.html</BLANK>
{{Fluid}}
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Düsseldorf">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Duesseldorf/</BLANK>
{{Gültigkeit|Datum=2019-11-01}}
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Arnsberg">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Arnsberg/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Münster">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Muenster/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Detmold">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Detmold/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulämter im Regierungsbezirk Köln">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Ministerium/MinisteriumAufgaben/AdressenSchule/Schulaemter/Koeln/index.html</BLANK>

Version vom 6. Mai 2019, 12:06 Uhr


Aktuell

Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule. Weitere Informationen findest du auf dieser Seite . Am 1. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.

Ein Inklusionsplan wird momentan von einer Projektgruppe im Schulministerium entwickelt. Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung miteinbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.

Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach gemeinsamen Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.

Elterninformationen

Eltern, die ihr Kind im Gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“) sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Der Schulversuch "Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW" endete mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014. Die daran beteiligten Förderschulen werden als Förderschulen fortgeführt.[1]

Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule

Der Jakob Muth-Preis für inklusive Schule ist ein Preis, der unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung!“ vergeben wird. Der nächste Bewerbungstart ist September 2016.

Dokumente zur Inklusion

Weitere Informationen zur Schulaufsicht

Inklusions- und Behindertenportal der UDE

Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung

Siehe auch

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-01