Inklusion

Aus LehramtsWiki
Version vom 4. März 2020, 11:20 Uhr von Celine M (Diskussion | Beiträge) (komplette Überarbeitung momentan)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemeine Informationen

Das Wort Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache und lässt sich mit den Worten "Miteinbezogensein" oder auch "dazugehören" übersetzen. Auf die Schulpraxis lässt sich das anwenden, indem alle Kinder, ob mit Behinderung oder ohne, von Anfang an gemeinsam lernen. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" aus dem Jahr 2009 sichert Inklusion als ein Menschenrecht und fasst die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammen.[1]

Aktuell

Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule [2]. Nähere Informationen findest du auf der Seite des Landtags NRW. Am 1. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.


Elterninformationen

Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“ sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen. Wir haben eine Lister der Schulämter in NRW zusammengestellt.

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Der Schulversuch "Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW" endete mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014. Die daran beteiligten Förderschulen werden als Förderschulen fortgeführt.[3]


Dokumente zur Inklusion

Weitere Informationen zur Schulaufsicht

Inklusions- und Behindertenportal der UDE

Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung

Siehe auch

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-01