Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für die Erteilung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}
Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}


==Katholische Kirche==
==Katholische Kirche==
Die '''Missio canonica''' ist in der römisch-​katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehr­beauftragung als [[Katholische Religionslehre|katholische Religions­lehrerin oder katholischer Religionslehrer]] an [[Schule|Schulen]]. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt die [[Katholische Religionslehre|Religions­lehrerin oder der Religionslehrer]] das Versprechen ab, den [[Religionslehre|Religions­unterricht]] in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religions­lehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.
Bereits für den [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] wird den Religions­lehrerinnen und Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag die Kirchliche Unterrichts­erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts­erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
 
Das [[Mentorat|Mentorat]] in Essen bietet jedes Jahr den <Blank text="Start ins Mentorat">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/infoveranstaltung/</blank> zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Webseite des Mentorats">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/start-ins-mentorat/</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste <blank text="„Theomail“">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/katheol/mailingliste_der_katholischen_theologie-_j.m..pdf</blank> an die Studierenden versendet.
 
Beim Studium an der [[Universität Duisburg-Essen]] oder der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)#RUB|Universität Bochum]] ist seit 2008 das [[Mentorat]] mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.


Die Katholische Kirche, und damit das <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank>, erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im <blank text="Studienbegleitbrief">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/</blank> bescheinigt werden.
Die Katholische Kirche, und damit das <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank>, erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im <blank text="Studienbegleitbrief">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/</blank> bescheinigt werden.
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Der Studien&shy;begleitbrief wird dir im <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank> in der Missio-&#8203;Informations&shy;veranstaltung beziehungsweise im Orientierungs&shy;gespräch ausgehändigt.
Der Studien&shy;begleitbrief wird dir im <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank> in der Missio-&#8203;Informations&shy;veranstaltung beziehungsweise im Orientierungs&shy;gespräch ausgehändigt.


Für die Dauer des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] wird den Religions&shy;lehrerinnen und Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts&shy;erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Die '''Missio canonica''' ist in der römisch-&#8203;katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehr&shy;beauftragung als [[Katholische Religionslehre|katholische Religions&shy;lehrerin oder katholischer Religionslehrer]] an [[Schule|Schulen]]. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt die [[Katholische Religionslehre|Religions&shy;lehrerin oder der Religionslehrer]] das Versprechen ab, den [[Religionslehre|Religions&shy;unterricht]] in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religions&shy;lehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.
 
Die [[Katholische Religionslehre|katholische Theologie]] in Essen bietet jedes Jahr eine <Blank text="Informations&shy;veranstaltung">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/infoveranstaltung/</blank> zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Internetseite">http://www.uni-due.de/katheol/index.shtml</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste <blank text="„Theomail“">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/katheol/mailingliste_der_katholischen_theologie-_j.m..pdf</blank> an die Studierenden versendet.
 
Beim Studium an der [[Universität Duisburg-Essen]] oder der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)#RUB|Universität Bochum]] ist seit einigen Jahren das <blank text="Mentorat">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/</blank> (siehe auch [[Mentorat]]) mitverantwortlich für die Vergabe der Missio canonica.


==Evangelische Kirche==
==Evangelische Kirche==
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
* <blank text="Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/ku/</blank>
* <blank text="Religions&shy;unterricht">https://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/grundlagen/</blank>
* <blank text="Kritierien zur Erlangung der missio canonica">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/mc/</blank>
* <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
* <blank text="Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis">http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
* <blank text="Informationen zum Religions&shy;unterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/user_upload/Angebote/Bildung/Paedagogik/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>
* <blank text="Informationen zum Religions&shy;unterricht in NRW">http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/user_upload/Angebote/Bildung/Paedagogik/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>

Version vom 16. März 2020, 11:56 Uhr


Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen Religions­unterrichts sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des Religions­unterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

Katholische Kirche

Bereits für den Vorbereitungs­dienstes wird den Religions­lehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichts­erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts­erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat  zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats  bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“  an die Studierenden versendet.

Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.

Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen , erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief  bescheinigt werden.

Der Studien­begleitbrief wird dir im Bistum Essen  in der Missio-​Informations­veranstaltung beziehungsweise im Orientierungs­gespräch ausgehändigt.

Die Missio canonica ist in der römisch-​katholischen Kirche die Erlaubnis zur Lehr­beauftragung als katholische Religions­lehrerin oder katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt die Religions­lehrerin oder der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religions­unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religions­lehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die Missio canonica entzogen.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religions­unterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.

Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis

Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität  wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-05