Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis</titlehyphen>
<titlehyphen>Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis</titlehyphen>
Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche ([[Kirchliche Unterrichtserlaubnis]]). Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.


Die '''Missio canonica''' ist in der '''römisch-katholischen Kirche''' die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die missio canonica entzogen. <br>
Für die Dauer des [[Referendariat|Vorbereitungsdienstes]] wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde. <br>
Die [[Katholische Religionslehre|katholische Theologie]] in Essen bietet jedes Jahr eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Internetseite">http://www.uni-due.de/katheol/index.shtml</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste "Theomail" an die Studierenden versendet. <br>
Beim Studium an der Universität Duisburg Essen oder der Universität Bochum ist seit einigen Jahren das '''Mentorat''' mitverantwortlich für die Vergabe der '''Missio canonica'''.


In der '''evangelischen Kirche''' bezeichnet die '''Vocatio''' generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. Die Vorläufige Kirchliche Lehrerlaubnis erlischt in der Regel nach nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
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Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religions&shy;unterrichts]] sind die staatliche Lehr&shy;befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis). Aufgrund der Sonder&shy;stellung des [[Religionslehre|Religions&shy;unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}


==Siehe auch==
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* <blank text="Kirchliche Unterrichtserlaubnis">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/ku/</blank>
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung Mentorat Essen (Katholische Kirche)|Text=
* <blank text="Was ist Religionsunterricht?">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/religionsunterricht/</blank>
{{Infobox Institution
* <blank text="Kritierien zur Erlangung der missio canonica">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/mc/</blank>
|ansprechpartnerin=Dr. Kai Herberhold
* <blank>http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
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* <blank>https://www.service.elk-wue.de/oberkirchenrat/kirche-und-bildung/religionsunterricht-schule-und-bildung/religionsunterricht/vocatiobevollmaechtigung.html</blank>
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* <blank>http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/ekvw/dokumente/materialien_fuer_den_dienst/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>
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}}
}}
 
 
==Katholische Kirche==
Bereits für den [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienstes]] wird den Religions&shy;lehrerinnen und Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag die Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts&shy;erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
 
Das [[Mentorat|Mentorat]] in Essen bietet jedes Jahr den <Blank text="Start ins Mentorat">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/infoveranstaltung/</blank> zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Webseite des Mentorats">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/start-ins-mentorat/</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste <blank text="„Theomail“">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/katheol/mailingliste_der_katholischen_theologie-_j.m..pdf</blank> an die Studierenden versendet.
 
Beim Studium an der [[Universität Duisburg-Essen]] oder der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)#RUB|Universität Bochum]] ist seit 2008 das [[Mentorat]] mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
 
Die Katholische Kirche, und damit das <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank>, erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im <blank text="Studienbegleitbrief">https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/</blank> bescheinigt werden.
*Start ins Mentorat
*Orientierungsgespräch
*Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
*Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
*Abschlussgespräch
Der Studien&shy;begleitbrief wird dir im <blank text="Bistum Essen">http://www.bistum-essen.de/</blank> beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungs&shy;gespräch ausgehändigt.
 
Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat findet ihr Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.
==Evangelische Kirche==
In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' ([http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5 Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis]) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religions&shy;unterricht]] an öffentlichen [[Schule|Schulen]]. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs&shy;fachausbildung oder eines Zertifikats&shy;kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokations&shy;tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.
 
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
 
===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts&shy;erlaubnis===
Auf der <blank text="Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität">https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php</blank> wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.


== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==
* [[Katholische Religionslehre]]
* [[Katholische Religionslehre]]
* [[Evangelische Theologie]]
* [[Evangelische Theologie]]


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Version vom 24. März 2020, 11:21 Uhr


Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen Religions­unterrichts sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des Religions­unterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

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Katholische Kirche

Bereits für den Vorbereitungs­dienstes wird den Religions­lehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichts­erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts­erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat  zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats  bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“  an die Studierenden versendet.

Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.

Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen , erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief  bescheinigt werden.

  • Start ins Mentorat
  • Orientierungsgespräch
  • Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
  • Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
  • Abschlussgespräch

Der Studien­begleitbrief wird dir im Bistum Essen  beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungs­gespräch ausgehändigt.

Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat findet ihr Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio (Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religions­unterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.

Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis

Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität  wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.

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