Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Kirchliche Unterrichts&shy;erlaubnis</titlehyphen>
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Voraussetzung für die Erteilung des Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche ([[Kirchliche Unterrichtserlaubnis]]). Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.


Die '''Missio canonica''' ist in der '''römisch-katholischen Kirche''' die Erlaubnis zur Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen. Mit Antragstellung der Missio canonica gibt der Religionslehrer das Versprechen ab, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen. Gemäß dem Beschluss der Synode der deutschen Bistümer von 1974 gilt für die Religionslehrkraft, dass sie „in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche“ beachtet. Erwartet wird die auf Taufe und Firmung gründende Bereitschaft, den schulischen Dienst in christlicher Verantwortung zu übernehmen. Bei Verheirateten wird die kirchliche Eheschließung und die katholische Taufe der Kinder vorausgesetzt. Bei Kirchenaustritt wird die missio canonica entzogen. <br>
Für die Dauer des [[Referendariat|Vorbereitungsdienstes]] wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erfüllt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde. <br>
Die [[Katholische Religionslehre|katholische Theologie]] in Essen bietet jedes Jahr eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der <BLANK Text="Internetseite">http://www.uni-due.de/katheol/index.shtml</BLANK> bekannt gegeben und über die Mailingliste "Theomail" an die Studierenden versendet. <br>
Beim Studium an der Universität Duisburg Essen oder der Universität Bochum ist seit einigen Jahren das '''Mentorat''' mitverantwortlich für die Vergabe der '''Missio canonica'''.


In der '''evangelischen Kirche''' bezeichnet die '''Vocatio''' generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. Die Vorläufige Kirchliche Lehrerlaubnis erlischt in der Regel nach nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
{{Teaser|Text=
Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religionsunterrichts]] sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}}


==Siehe auch==
Das [http://mentorat-essen.de/ Mentorat Essen] (Katholische Kirche) berät euch gerne bei Fragen zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis oder anderen Themen im Studium der Religionslehre.
* <blank text="Kirchliche Unterrichtserlaubnis">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/ku/</blank>
* <blank text="Was ist Religionsunterricht?">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/religionsunterricht/</blank>
* <blank text="Kritierien zur Erlangung der missio canonica">http://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/religionsunterricht/KB/mc/</blank>
* <blank>http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5</blank>
* <blank>https://www.service.elk-wue.de/oberkirchenrat/kirche-und-bildung/religionsunterricht-schule-und-bildung/religionsunterricht/vocatiobevollmaechtigung.html</blank>
* <blank>http://www.evangelisch-in-westfalen.de/fileadmin/ekvw/dokumente/materialien_fuer_den_dienst/informationen_zum_religionsunterricht_in_nrw.pdf</blank>


== Verwandte Seiten ==
==Katholische Kirche==
* [[Katholische Religionslehre]]
Bereits für den [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungsdienstes]] wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller [[Schulformen]] auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der [[Zweite Staatsprüfung|Zweiten Staatsprüfung]]) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
* [[Evangelische Theologie]]
 
Das [[Mentorat|Mentorat]] in Essen bietet jedes Jahr den [https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/infoveranstaltung/ Start ins Mentorat] zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der [https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/start-ins-mentorat/ Webseite des Mentorats] bekannt gegeben und über die Mailingliste [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/katheol/mailingliste_der_katholischen_theologie-_j.m..pdf „Theomail“] an die Studierenden versendet.
 
Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)#RUB|Universität Bochum]] ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
 
Die Katholische Kirche, und damit das [http://www.bistum-essen.de/ Bistum Essen], erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im [https://mentorat-bistum-essen.jimdo.com/studienbegleitbrief/ Studienbegleitbrief] bescheinigt werden.
*Start ins Mentorat
*Orientierungsgespräch
*Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
*Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
*Abschlussgespräch
Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.
 
Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat findet ihr Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.
 
Nach bestandener (zweiter) Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden. Für die Verleihung der Missio canonica ist das (Erz-)Bistum zuständig, in dem die jeweiligen Religionslehrer*innen unterrichten. Über die Voraussetzungen für die Lehrkräfte im Bistum Essen informiert das [https://www.bistum-essen.de/info/schule-bildung/dezernat-schulehochschule/religionsunterricht Schuldezernat]. Dort findest du auch die notwendigen Antragsformulare. Die Missio canonica wird jährlich im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes mit anschließendem Empfang vom Bischof übergeben.
 
Außerdem findest du ergänzend im Wiki auch alle weiteren Informationen zum Studium der [[Katholische Religionslehre|katholischen Religionslehre]].
==Evangelische Kirche==
In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' ([http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5 Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis]) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religionsunterricht]] an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.
 
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
 
===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis===
Auf der [https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität] wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.


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Version vom 3. August 2021, 10:54 Uhr


Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

Das Mentorat Essen (Katholische Kirche) berät euch gerne bei Fragen zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis oder anderen Themen im Studium der Religionslehre.

Katholische Kirche

Bereits für den Vorbereitungsdienstes wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.

Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.

Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen, erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief bescheinigt werden.

  • Start ins Mentorat
  • Orientierungsgespräch
  • Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
  • Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
  • Abschlussgespräch

Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.

Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat findet ihr Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.

Nach bestandener (zweiter) Staatsprüfung für das Lehramt kann auf Antrag die Missio canonica verliehen werden. Für die Verleihung der Missio canonica ist das (Erz-)Bistum zuständig, in dem die jeweiligen Religionslehrer*innen unterrichten. Über die Voraussetzungen für die Lehrkräfte im Bistum Essen informiert das Schuldezernat. Dort findest du auch die notwendigen Antragsformulare. Die Missio canonica wird jährlich im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes mit anschließendem Empfang vom Bischof übergeben.

Außerdem findest du ergänzend im Wiki auch alle weiteren Informationen zum Studium der katholischen Religionslehre.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio (Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.

Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis

Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. Dieser Artikel ist gültig bis 2022-08-05