Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium]] der [[UDE]] hat ab November 2011 die Aufgaben des bisherigen '''Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation''' übernommen und erfüllt damit die Funktion, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der UDE zu überwachen und zu überprüfen.
Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium der [[UDE]] hat ab November 2011 die Aufgaben des bisherigen Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation übernommen und erfüllt damit die Funktion, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der UDE zu überwachen und zu überprüfen.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
* Planerische Vorschläge zur zweckmäßigen Verwendung von Mitteln nach § 1 Studiumsqualitätsgesetz;
* Planerische Vorschläge zur zweckmäßigen Verwendung von Mitteln nach § 1 Studiumsqualitätsgesetz;
* Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation, insbesondere die Verwendung der zentralen Mittel;
* Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation, insbesondere die Verwendung der zentralen Mittel;
* Empfehlungen und Stellungnahmen zum hochschulinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring im Bereich Studium und Lehre;
* Empfehlungen und Stellungnahmen zum hochschulinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring im Bereich Studium und Lehre;
* Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten der Hochschulleitung nach § 3 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz.
* Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten der Hochschulleitung nach § 3 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz.


== Mitglieder ==
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Version vom 17. November 2014, 18:04 Uhr

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Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium der UDE hat ab November 2011 die Aufgaben des bisherigen Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation übernommen und erfüllt damit die Funktion, die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der UDE zu überwachen und zu überprüfen.

Aufgaben

  • Planerische Vorschläge zur zweckmäßigen Verwendung von Mitteln nach § 1 Studiumsqualitätsgesetz;
  • Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation, insbesondere die Verwendung der zentralen Mittel;
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zum hochschulinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring im Bereich Studium und Lehre;
  • Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten der Hochschulleitung nach § 3 Abs. 3 Studiumsqualitätsgesetz.

Mitglieder

Hier findest du die Mitglieder . Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-15