Kopftuch tragen als Lehrerin: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text= Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat festgestellt, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen.}}
{{Teaser|Text= Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen.}}


*Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen(Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005(GV. NRW. S. 102)zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015: Quelle=Quelle: <blank text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf</blank>
Das  <blank text="Schulgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf</blank> vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).


*Hierzu auch noch ein <blank text="Gerichtsurteil">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Aktuelle-rechtliche-Themen/Bedeutende-Gerichtsentscheidungen/Kopftuch-Verbot/index.html</blank> auf der Homepage des Schulministeriums.
*<blank text="Pressemitteilung zum Beschluss vom 27. Januar 2015">http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html</blank> vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Demnach ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. NRW wird diese Entscheidung unmittelbar umsetzen: <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2015_-16_-Legislaturperiode/PM20150313/pm_13_03_-BVG-kippt-Kopftuchverbot.pdf</blank>. Das Tragen eines Kopftuchs oder eines anderen religiösen Symbols dürfe nur verboten werden, wenn davon im Einzelfall eine konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe (vgl. 12/2015, S.2ff. – Az: 1 BvR 471/10; 1 BvR 1181/10).
*Artikel von <blank text="europa news">http://europenews.dk/de/node/15078</blank>
 
'''Aktuell''' gibt es eine <blank text="Pressemitteilung zum Beschluss vom 27. Januar 2015">http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html</blank> vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Demnach ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. NRW wird diese Entscheidung unmittelbar umsetzen: <blank>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2015_-16_-Legislaturperiode/PM20150313/pm_13_03_-BVG-kippt-Kopftuchverbot.pdf</blank>. Das Tragen eines Kopftuchs oder eines anderen religiösen Symbols dürfe
nur verboten werden, wenn davon im Einzelfall eine konkrete Gefährdung
für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe (vgl. 12/2015, S.2ff. – Az: 1 BvR
471/10; 1 BvR 1181/10).
* NRW-Gesetzentwurf vom 21.04.2015: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8441.pdf
* NRW-Gesetzentwurf vom 21.04.2015: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8441.pdf
* Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 13.03.2015: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html
* Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 13.03.2015: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html

Version vom 15. September 2015, 11:02 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen.

Das Schulgesetz  vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-12