Kopftuch tragen als Lehrerin: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text= Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen.}}
{{Teaser|Text= Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Das Tragen eines Kopftuchs dürfe nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gefährdet sei}}


Das  <blank text="Schulgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf</blank> vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).
Das  <blank text="Schulgesetz">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf</blank> vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).

Version vom 21. September 2015, 14:09 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Januar 2015 beschlossen, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht mit der Verfassung, speziell der Religionsfreiheit, vereinbar ist. Künftig dürfen Pädagoginnen also eine religiöse Kopfbedeckung tragen. Das Tragen eines Kopftuchs dürfe nur dann untersagt werden, wenn der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gefährdet sei

Das Schulgesetz  vom 15.02.2005 für das Land NRW wurde nach dem Beschluss geändert (aktuelle Version vom 25. Juni 2015).

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-12