Landesprüfungsamt I NRW (LPA)

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Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschul­lehrerinnen und -lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

Das Landes­prüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier .

Der Internetauftritt  des Landes­prüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungs­verfahren und -ablauf.

Sprechzeiten

Persönliche Sprechzeiten

  • montags: 12:00 - 14.00 Uhr
  • mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr (auch Leitung)

Bitte ruf nicht während der Sprechzeiten an und nutze stattdessen die

Telefonischen Sprechzeiten

  • dienstags: 13:00 - 15:00 Uhr
  • donnerstags: 10:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidatinnen und Kandidaten)

  • LPO 2003 A - C + T - Z
Frau Ulrike Schäfer
Telefon: 0201 183-7321
Raum: V15 R02 G39
  • LPO 2003 D - H
Frau Kornelia Mailath
Telefon: 0201 183-7362
Raum: V15 R02 G43
  • LPO 2003 I - Q
Frau Kirsten Ingenbleek
Telefon: 0201 183-7361
Raum: V15 R02 G36
  • LPO 2003 R + S
Frau Sibel David
Telefon: 0201 183-7382
Raum: V15 R02 G46

Webseite

Außenstelle Essen 

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungs­anmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-10