Landesprüfungsamt I NRW (LPA): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.
Das [[Landesprüfungsamt I NRW (LPA)]] berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.


==Sprechzeiten==
'''Telefonsprechzeiten:''' <br>
Grundsätzlich dienen Telefonate der Information und nicht der Beratung. Von Telefonaten außerhalb dieser Zeiten sowie zu Zeiten der Beratungssprechstunden bittet das LPA Essen abzusehen.
*'''Geschäftsstelle Duisburg'''<br>
Montag und Freitag        09:00 bis 10:00 Uhr
*'''Geschäftsstelle Essen'''<br>
Dienstag und Freitag      09:00 bis 10:00 Uhr <br>
Mittwoch                        14:00 bis 15:00 Uhr
'''Beratungssprechstunden:'''
*'''Geschäftsstelle Duisburg'''
Dienstag        10:00 bis 12:00 Uhr
*'''Geschäftsstelle Essen'''
Montag          10:00 bis 12:00 Uhr <br>
Donnerstag    12:00 bis 14:00 Uhr
Sprechzeiten der Geschäftsführung:
Montag          10:00 bis 12:00 Uhr


==Webseite==
==Webseite==

Version vom 15. September 2010, 14:21 Uhr

Vorlage:Infobox Institution Vorlage:Infobox Institution Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) berät in Bezug auf die Prüfungsfolge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrerinnen und -lehrern bei der Terminplanung der Prüfungen. Außerdem berät das Landesprüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Ablegung von Erweiterungsprüfungen ("Drittfach") und des Erwerbs mehrerer Lehrämter. Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischenprüfung zuständig. Der Internetauftritt des Landesprüfungsamts bietet zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z.B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf.

Sprechzeiten

Telefonsprechzeiten:
Grundsätzlich dienen Telefonate der Information und nicht der Beratung. Von Telefonaten außerhalb dieser Zeiten sowie zu Zeiten der Beratungssprechstunden bittet das LPA Essen abzusehen.

  • Geschäftsstelle Duisburg

Montag und Freitag 09:00 bis 10:00 Uhr

  • Geschäftsstelle Essen

Dienstag und Freitag 09:00 bis 10:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 15:00 Uhr


Beratungssprechstunden:

  • Geschäftsstelle Duisburg

Dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr

  • Geschäftsstelle Essen

Montag 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 12:00 bis 14:00 Uhr

Sprechzeiten der Geschäftsführung: Montag 10:00 bis 12:00 Uhr

Webseite

http://www.lpa.uni-due.de/ 


Umzug

Das LPA, Geschäftsstelle Essen, ist umgezogen und jetzt am Campus Essen in V15 R02 H-Gang zu finden. Mit dem Lageplan findet man den Raum.