Landesprüfungsamt I NRW (LPA)

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Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des MSB und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hochschullehrer*innen bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungsamt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

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Das Landes­prüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du auf der LPA Webseite. Der < Internetauftritt des Landes­prüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungs­verfahren und -ablauf.

Prüfungsunterlagen Erstes Staatsexamen

Der schwarze Postkasten an der Außenstelle Essen hat ausgedient. Du kannst deine Prüfungsunterlagen persönlich während der Kernarbeitszeiten (Mo-Do von 9:00-15:00 Uhr und Fr von 9:00-14:00 Uhr) bei einer Mitarbeiterin des LPA abgeben. Die Unterlagen können sofort geprüft und Nachfragen geklärt werden.

Sprechzeiten

Sprechzeiten in der Außenstelle Essen:

  • montags, mittwochs und freitags: 09:00 - 12:00 Uhr
  • dienstags und donnerstags: 13:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Leitung

Frau Gabriele Pieper
Telefon: +49 201 183 7381
Raum: V15 R02 G29

(nach Buchstaben der Familiennamen der Kandidat*innen)

  • LPO 2003 A - C, K, T - Z
Frau Ulrike Schäfer
Telefon: 0201 183-7321
Raum: V15 R02 G39
  • LPO 2003 D - H, L - P sowie Kandidat*innen der B.U. Wuppertal
Frau Kornelia Mailath
Telefon: 0201 183-7362
Raum: V15 R02 G43
  • LPO 2003 R + S, I - J
Frau Sibel David
Telefon: 0201 183-7382
Raum: V15 R02 G46

Die Mailadressen der Ansprechpartner*innen setzen sich wie folgt zusammen: Vorname.Nachname@pa.nrw.de.

Webseite

Außenstelle Essen 

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungs­anmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-30