Learning Agreement: Unterschied zwischen den Versionen

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Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des [[ERASMUS|ERASMUS-Programms]], ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend.  
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des [[ERASMUS|ERASMUS-Programms]], ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend.  


Du kannst ein Lehramts- oder Unterrichtpraktikum an einer der 140 Deutschen Auslandsschulen (DAS) absolvieren. Hierzu informiert dich die [https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Bewerbung/Studierende/Praktikum/praktikum_node.html Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)].


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Version vom 21. Dezember 2020, 09:06 Uhr

Du studierst Lehramt und hast Interesse an einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum? Dann lies in diesem Artikel, wie dir Studienleistungen, die du im Ausland erbringst, anerkannt werden können.

Besprich dein Vorhaben und die Auswahl der Kurse möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu schließt du ein Learning Agreement (Lernvereinbarung oder Studienabkommen) mit deiner Heimat- und der Gasthochschule ab. Darin wird verabredet, welche Kurse du im Ausland absolvierst und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden.

Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das Learning Agreement die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend.

Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend.

Du kannst ein Lehramts- oder Unterrichtpraktikum an einer der 140 Deutschen Auslandsschulen (DAS) absolvieren. Hierzu informiert dich die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-07