Lehramtszugangsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Lehramtszugangsverordnung==
Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-wästfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorraussetzung bundesweiter Mobilität.
 
 
==Links==
* Aktuelle Version vom 25.11.08 siehe <BLANK text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/Lehrerausbildung/Verordnungsentwurf_LZV_25_11.pdf</BLANK>


Aktuelle Version vom 25.11.08 siehe <BLANK text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/Lehrerausbildung/Verordnungsentwurf_LZV_25_11.pdf</BLANK>.
<!-- oder auch hier: http://www.uni-due.de/zlb/wiki/images/b/ba/Verordnungsentwurf_LZV_25_11.pdf -->
<!-- oder auch hier: http://www.uni-due.de/zlb/wiki/images/b/ba/Verordnungsentwurf_LZV_25_11.pdf -->


Siehe auch [[Gesetzentwurf der Landesregierung]] vom 25.11.2008.
 
==Siehe auch==
* [[Gesetzentwurf der Landesregierung]] vom 25.11.2008


[[Kategorie: Studienreform]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Version vom 12. Juni 2009, 14:32 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-wästfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Vorraussetzung bundesweiter Mobilität.


Links

  • Aktuelle Version vom 25.11.08 siehe hier 


Siehe auch