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Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramts­zugangs­verordnung.}} | |||
Die LZV regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW. Die aktuelle Fassung ist die [https://bass.schul-welt.de/16182.htm LZV] vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021. | |||
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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]] | [[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]] | ||
Aktuelle Version vom 20. April 2023, 14:50 Uhr
Die LZV regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW. Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.
Dieser Artikel ist gültig bis 2023-09-13