Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. <br>
Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. <br>
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA. <br>
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]]. <br>
'''Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!'''
'''Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!'''
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGAlt.pdf</BLANK>

Version vom 3. Juni 2011, 15:10 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA.
Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!