Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.  
Das [[Lehrerausbildungsgesetz (LABG)]] regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können. <br>
Es gibt mehrere Versionen, hier nach Aktualität sortiert:
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA. <br>
* <BLANK Text="Reformgesetz zum LABG vom 12.Mai 2009">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</BLANK>
'''Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!'''
* <BLANK Text="LABG vom 02.07.2002 i.d.F. vom 27. Juni 2006">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGNeu.pdf</BLANK> Die Neufassung gilt für alle, die ihr Studium ab dem WS 2003/2004 aufnehmen.
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG BA/MA (Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/LABG__Fassung_12_05_2009.pdf</BLANK>
 


[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Keywords]]
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Version vom 3. Juni 2011, 15:09 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA.
Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!