Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!'''
'''Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!'''
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/Kontext/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/Kontext/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/LABG.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/Kontext/LABGNeu.pdf</BLANK>





Version vom 3. Dezember 2013, 09:56 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.
Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA.
Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamensstudiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!