Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und [[Vorbereitungsdienst]] mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen [[Schule]]n selbstständig ausüben zu können.}}
Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und [[Vorbereitungsdienst]] mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen [[Schule]]n selbstständig ausüben zu können.}}


Es gibt zwei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] und eine für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]].
Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel [[Staatsexamen]] sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel [[BA/MA]] aus den Jahren 2009 und 2016.


'''Wichtiger Hinweis''': Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!
'''Wichtiger Hinweis''': Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!

Version vom 20. Juli 2016, 10:49 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.

Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA aus den Jahren 2009 und 2016.

Wichtiger Hinweis: Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-09-18