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* [[Weiterbildende Studiengänge|Weiterbildungsmasterstudiengänge]]: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus
* [[Weiterbildende Studiengänge|Weiterbildungsmasterstudiengänge]]: setzen neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus


Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden.
Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter.  
 


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 27. Oktober 2010, 10:47 Uhr

Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:

Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter.

Siehe auch

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