Master: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:
* [[BA/MA]]
* [[BA/MA]]
* [[Bachelor]]
* [[Bachelor]]
Dieser Artikel ist gültig bis 2011-01-01.


[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]

Version vom 17. August 2009, 13:10 Uhr

Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation. Unterschieden werden:

  • konsekutive Masterstudiengänge: inhaltlich auf den Bachelor aufbauend
  • nicht-konsekutive Masterstudiengänge: baut inhaltlich nicht auf den Bachelor auf
  • Weiterbildungsmasterstudiengänge: setzt neben dem Bachelor auch eine berufspraktische Erfahrung voraus

Für das Lehramtsstudium in NRW gilt künftig: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang 2 Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Die Reform soll bis zum Jahr 2011 umgesetzt werden.


Siehe auch:


Dieser Artikel ist gültig bis 2011-01-01.