Master

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Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein Master-Studium folgen. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifikation.

Unterschieden werden:

Bewerbung / Einschreibung für den M.Ed.

Jeder, der an der Uni Duisburg-Essen einen Master beginnen möchte, muss sich dafür beim Ein­schreibungs­wesen bewerben bzw. einschreiben. Dabei gibt es für Interne, also Studierende, die auch ihren Bachelor bereits hier absolviert haben und Externe unter­schied­liche Verfahren.



Studierende mit Bachelorabschluss der UDE (Intern)

Bachelorabschluss mit Lehramtsoption

Hast du bereits deinen Bachelorabschluss an der Uni Duisburg-Essen erworben und möchtest nun auch hier dein Masterstudium beginnen, meldest du dich beim Ein­schreibungs­wesen und schreibst dich ein. Da das Studium für das kommende Winter- und das darauf­folgende Sommer­semester nicht zulassungs­beschränkt (siehe hier ) ist, sollte dies ohne weitere Probleme möglich sein.

Zur Einschreibung musst du dein Bachelor­zeugnis vorlegen. Falls du noch kein Bachelor­zeugnis hast, brauchst du ggf. eine schriftliche Bestätigung deiner Prüfer, dass alle Prüfungs­leistungen nachgewiesen wurden. Die Bescheinigung brauchst du nur für die Leistungen, die noch nicht im HISinOne eingetragen sind. Wenn du dir sicher bist, dass alle deine Prüfungs­leistungen bereits im HISinOne eingetragen sind, brauchst du keine zusätzliche Bescheinigung.

Weitere Informationen: siehe Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §1 Absatz 5 für Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen bzw. 6 für Berufskollegs.

Studierende ohne Bachelorabschluss der UDE (Extern)

Bachelorabschluss mit Lehramts­option

Hast du deinen Bachelorabschluss mit Lehramts­option an einer anderen Universität erhalten, musst Du wie folgt verfahren:

1. Wenn du ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit Lehramtsoption hast und dich den M.Ed. an der UDE bewerben willst, wirst du unter Auflagen eingeschrieben.

2. Du wirst bei der Einschreibung darauf hingewiesen, dass du ggf. gemäß LZV- und LABG-Vorgaben Credits im Bachelor nachstudieren und dies bis zum Ende des laufenden Semesters mit den betreffenden Prüfungsausschüssen klären musst. Du bestätigst den Erhalt dieser Informationen durch Unterschrift. Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist im Studierendensekretariat zu stellen. Die Durchführung der Prüfung wird von den betreffenden Fakultäten verantwortet. Falls die formulierten Auflagen den Umfang von 45 LP überschreiten, erfolgt die Exmatrikulation. Die Kontrolle wird durch eine Rückmeldesperre sichergestellt. Hierauf wirst du bei der Einschreibung hingewiesen und musst dies durch Unterschrift bestätigen.

3. Nach der Klärung der Auflagen melden die Prüfungsausschüsse diese an den Bereich Prüfungswesen. Hier wird dann sichergestellt, dass die Anmeldung zur Masterarbeit erst nach Ableistung der Auflagen möglich ist.

Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechts­verbindliche Auskünfte.

Bachelorabschluss ohne Lehramts­option

Hast du deinen Bachelorabschluss ohne Lehramts­option an einer anderen Universität erhalten, musst Du wie folgt verfahren: 1. Du reichst deine Unterlagen  beim Einschreibungswesen ein.

2. Die auf Vollständigkeit geprüften Unterlagen werden an die zuständigen Fachprüfungs­ausschüsse mit Bitte um Gleichwertigkeitsprüfung weitergeleitet.

3. Die Fachprüfungs­ausschüsse erstellen einen entsprechenden Bescheid (mit Rechtsmitteln).

4. Du legst den entsprechenden Bescheid bei der Einschreibung dem Ein­schreibungs­wesen vor. (Fristen beachten)

Bei Fragen zur Äquivalenz erteilen die zuständigen Fakultäten rechts­verbindliche Auskünfte.

Master-Studium an der UDE (M.Ed.)

Für das Lehramtsstudium gilt: Das Bachelorstudium dauert drei und der Master-Studiengang zwei Jahre. Dies gilt für alle Lehrämter. Abschluss für alle Fächer­kombinationen ist der Master of Education (M. Ed.). Dieser ist Zugangsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).

Hier gibt es eine Übersicht der Gemeinsamen Prüfungsordnungen für die entsprechenden Schulformen:

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-09