Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen.
{{Teaser|Text=Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden.}}


Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml beantragst] oder bei deiner Bewerbung von [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/haertefall.shtml Härtefall­regelungen] Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der [[Eignungsprüfung#Sport|Eignungsprüfung]] im Fach Sport.
Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du im für dich passenden Artikel:


Während deines Studiums kannst du dich an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberaterinnen und Studienfachberater]] und die [[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung|Beratungsstelle zur Inklusion]] oder die [[Ombudsstelle]] wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml beantragen]. Auch das [[Studierendenwerk]] berät zum [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-behinderung/ Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung].
* [[Studium mit Kind]]
* [[Pflegeaufgaben]] (Pflege Angehöriger)
* [[Behinderte und chronisch kranke Studierende]]


Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu <blank text="Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen">https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml</blank>.
== Siehe auch ==
*Im Artikel [https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/studierende-wissen-zu-wenig-ueber-nachteilsausgleiche.html Studierende wissen zu wenig über Nachteilsausgleiche] vom 29. Oktober 2018 geben die Schwerbehindertenvertretungen der [[GEW|GEW NRW]] Tipps fürs Lehramtsstudium für Menschen mit Behinderung.


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{{Gültigkeit|DATUM=2021-11-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Version vom 6. Februar 2020, 14:47 Uhr

Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden.

Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du im für dich passenden Artikel:


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-29