Nachteilsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen. Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen.
{{Teaser|Text=Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.
}}


Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/haertefall.shtml Härtefall­regelungen] Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der [[Eignungsprüfung#Sport|Eignungsprüfung]] im Fach Sport.  
[[Studium_mit_Kind#Schwangerschaft_und_Mutterschutz|Schwangere]], [[Studium_mit_Kind#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Kindern]], [[Pflegeaufgaben#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Pflege­aufgaben]] und [[Behinderte_und_chronisch_kranke_Studierende#Sonderregelungen_und_Nachteilsausgleiche|Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung]] können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen [[Prüfungsausschuss]] gestellt werden.


Während deines Studiums kannst du dich an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberaterinnen und Studienfachberater]] und die [[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung|Beratungsstelle zur Inklusion]] oder die [[Ombudsstelle]] wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml beantragen]. Auch das [[Studierendenwerk]] berät zum [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-behinderung/ Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung].
Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für [[Studierende in besonderen Situationen]] findest du auf der entsprechenden Seite des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml ABZ].


Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu <blank text="Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen">https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml</blank> vor, während und nach deinem Studium.
== Siehe auch ==
*Im Artikel [https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/studierende-wissen-zu-wenig-ueber-nachteilsausgleiche.html Studierende wissen zu wenig über Nachteilsausgleiche] vom 29. Oktober 2018 geben die Schwerbehindertenvertretungen der [[GEW|GEW NRW]] Tipps fürs Lehramtsstudium für Menschen mit Behinderung.


{{Fluid}}
{{Fluid}}
{{Gültigkeit|DATUM=2020-11-30}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-11-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Version vom 28. September 2020, 12:55 Uhr

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Sie können sowohl für die Durchführung des Studiums beantragt werden, als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen.

Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Informationen zu Nachteils­ausgleichen und Sonder­regelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-29