Numerus Clausus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der "Numerus Clausus" (abgekürzt NC) wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.  
Der [[Numerus Clausus|Numerus Clausus (abgekürzt NC)]] wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.  


Wie die Zusammenhänge sich '''im Einzelnen''' gestalten, können Sie im Detail <BLANK Text="diesem Leitfaden">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_auslastung_nc_verfahren.pdf</BLANK> entnehmen.   
Wie die Zusammenhänge sich '''im Einzelnen''' gestalten, können Sie im Detail <BLANK Text="diesem Leitfaden">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_auslastung_nc_verfahren.pdf</BLANK> entnehmen.   

Version vom 21. August 2009, 10:17 Uhr

Der Numerus Clausus (abgekürzt NC) wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.

Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden  entnehmen.


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