Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Numerus Clausus (NC)]] (v. lat. ''Numerus'' für „Zahl“, „Anzahl“ und ''clausus'' für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa ''„Geschlossene Anzahl“'' und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.
Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.


Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.  
Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der „geschlossenen Anzahl“ wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als „Abiturnotendurchschnitt“ ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.  


Wie die Zusammenhänge sich '''im Einzelnen''' gestalten, kannst du im Detail <BLANK Text="hier">https://www.uni-due.de/faq-studium/nc_tabelle_lehramt.php</BLANK> nachlesen.  
Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, kannst du im Detail <BLANK Text="hier">https://www.uni-due.de/faq-studium/nc_tabelle_lehramt.php</BLANK> nachlesen.  
 
Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des <BLANK Text="Einschreibewesens.">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml</BLANK> Dort finden sich auch die <BLANK Text="Hinweise zur Bewerbung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml</BLANK> und die <BLANK Text="Termine und Fristen für die Bewerbung.">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.shtml</BLANK>


Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des <BLANK Text="Einschreibewesens">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml</BLANK>. Dort finden sich auch die <BLANK Text="Hinweise zur Bewerbung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml</BLANK> und die <BLANK Text="Termine und Fristen für die Bewerbung">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/fristen_termine.shtml</BLANK>.


== Verwandte Seiten ==
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==Siehe auch==
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* zum NC vom <BLANK Text="Einschreibungswesen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK>,
* NC vom <BLANK Text="Einschreibungswesen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml</BLANK>
* über die <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
* <BLANK Text="Ergebnisse der letzten Semester">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml</BLANK>
* und <BLANK Text="Zulassungsbeschränkungen">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml</BLANK> in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
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Version vom 8. Dezember 2014, 17:13 Uhr

Numerus Clausus (NC) (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“ und ist allgemein gebräuchlich zur Bezeichnung von Begrenzungen einer Anzahl.

Der Numerus Clausus wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der „geschlossenen Anzahl“ wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als „Abiturnotendurchschnitt“ ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.

Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, kannst du im Detail hier  nachlesen.

Eine Erklärung über die Vergabeverfahren geben die Seiten des Einschreibewesens . Dort finden sich auch die Hinweise zur Bewerbung  und die Termine und Fristen für die Bewerbung .

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-09-15