Numerus Clausus (NC): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der Numerus Clausus oder auch kurz NC genannt, beschränkt den Zugang zum Studium. Du kannst dich in Studiengänge, die mit einem NC belegt sind, nicht direkt einschreiben und musst dich zuerst auf einen Studienplatz bewerben.}}
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Dabei zählt deine Abiturnote, denn der Numerus Clausus ist ein Durchschnittswert, der aus den Abiturnoten aller Bewerber*innen für einen Studiengang errechnet wird. Je nachdem, ob deine Abiturnote über oder unter diesem Wert liegt, hast du mehr oder weniger Chancen, einen Studienplatz zu bekommen.
Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt.}}
Welche Studiengänge mit einem NC belegt sind, kannst du in den [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatzangebot.shtml Übersichten] des Einschreibungswesens, Bereich Zulassung, einsehen. Du kannst dich außerdem anhand der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml Verfahrensergebnisse] darüber informieren, wie hoch der NC in den vergangenen Semestern lag. Diese Werte bieten dir lediglich einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch der NC in dem Semester, in dem du dich bewirbst, liegen könnte und sind keine Garantie dafür, dass er tatsächlich einem dieser Werte entspricht.


Der Numerus Clausus begrenzt in der Regel sehr beliebte Studiengänge, um Studierenden ein gutes Betreuungs- / Studierendenverhältnis zu gewährleisten.  
Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nc_verfahrensergebnisse.shtml NC – Verfahrensergebnisse] bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_losverfahren.php Losverfahren] bewerben.  


Auf den Seiten des [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Einschreibewesens] findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml Hinweise zur Bewerbung] und die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php Termine] und Fristen für die Bewerbung.
Auf den Seiten des [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/vergabe.shtml Einschreibungswesens] findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, [http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung.shtml Hinweise zur Bewerbung] und die [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbungsfristen.php Termine] und Fristen für die Bewerbung.




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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2023, 10:25 Uhr

Die Abkürzung N. C. steht für Numerus Clausus, was übersetzt "beschränkte Zahl" bedeutet. In einem Studiengang steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Wenn die Nachfrage an Studienplätzen das Angebot überschreitet, wird der Zugang zu einem Studiengang (örtlich) beschränkt und ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die NC – Verfahrensergebnisse bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das Losverfahren bewerben.

Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-05-06