OBAS: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“. | {{Teaser|Text= | ||
Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.}} | |||
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung). | Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung). |
Version vom 27. Januar 2015, 17:43 Uhr
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Siehe auch
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