OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank>
*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank>
*<blank text="Informationsbroschüre zum Seiteneinsteig für Universitätsabsolvent*innen (14. April 2016)">http://www.nds-zeitschrift.de/fileadmin/user_upload/nds_2017/nds_9-2017/PDFs/22_MSB_NRW_Broschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>

Version vom 2. April 2019, 13:03 Uhr


Das Kürzel OBAS  steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).

Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-02