OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kürzel <blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.PDF</blank> steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für „Ordnung zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}


Die Verordnung bezieht sich auf [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]], die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs ([[Mangelfächer]]) an [[Schule]]n eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).  
Aufgrund des dringenden Personalbedarfs in den Schulen werden immer mehr [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] in den Schuldienst eingestellt. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung. Du bist dann Lehrkraft in Ausbildung. Am Ende der Ausbildung und nach bestandener Staatsprüfung erwirbst du die Lehramtsbefähigung und bist damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Schuldienst gleichgestellt.


Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen musst und wie diese im Einzelnen geregelt ist, kannst du im Wiki-Artikel zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] nachlesen.  




== Siehe auch ==
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*<blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.PDF</blank>
{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-01}}
*<blank text="Informationsbroschüre">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank>


== Verwandte Seiten ==
[[Seiteneinstieg]]
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[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum=2017-09-15}}

Version vom 1. Oktober 2020, 14:51 Uhr

Aufgrund des dringenden Personalbedarfs in den Schulen werden immer mehr Seiteneinsteiger*innen in den Schuldienst eingestellt. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung. Du bist dann Lehrkraft in Ausbildung. Am Ende der Ausbildung und nach bestandener Staatsprüfung erwirbst du die Lehramtsbefähigung und bist damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Schuldienst gleichgestellt.

Welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen musst und wie diese im Einzelnen geregelt ist, kannst du im Wiki-Artikel zur berufsbegleitenden Ausbildung nachlesen.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-01