OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kürzel [[OBAS]] steht für "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung".
#REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]]
 
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die aufgrund eines dringenden Personlabedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
 
<br>
 
Solche ''Lehrkräfte in Ausbildung'' können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben .
 
==Siehe auch==
*[[Seiteneinstieg]]
 
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
 
 
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Dieser Artikel ist gültig bis: 10-09-06
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Aktuelle Version vom 1. März 2021, 14:12 Uhr

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