OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kürzel [[OBAS]] steht für "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung".
#REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]]
 
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
 
<br>
 
Solche ''Lehrkräfte in Ausbildung'' können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]
*[http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf OBAS]
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum:2015-02-30}}

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:12 Uhr

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