OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(aktualisiert)
(Weiterleitung nach Berufsbegleitende Ausbildung erstellt)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(22 dazwischenliegende Versionen von 8 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Teaser|Text=
#REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]]
Das Kürzel OBAS steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.}}
 
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs ([[Mangelfächer]]) an Schulen eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
 
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung, für das der Ausbildung entsprechende Lehramt, in Nordrhein-Westfalen erwerben.
 
== Siehe auch ==
*<blank text="OBAS">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.pdf</blank>
*<blank text="Informationsbroschüre">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank>
 
== Verwandte Seiten ==
[[Seiteneinstieg]]
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum=2016-03-18}}

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 14:12 Uhr

Weiterleitung nach: