OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=
Das Kürzel <blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/</blank> steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
 
Die Verordnung bezieht sich auf [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]], die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs ([[Mangelfächer]]: MINT-Fächer, Elektrotechnik, Kfz-Technik und Maschinenbautechnik) an [[Schule]]n eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
 
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
 
 
== Siehe auch ==
*<blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.PDF</blank>
*<blank text="Informationsbroschüre">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank> (Stand: 14.04.2016)
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]
*[[LOIS]]
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
{{Gültigkeit|Datum=2018-06-15}}

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:12 Uhr

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