OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=
#REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]]
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0 OBAS] steht für „Ordnung zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
 
Die Verordnung bezieht sich auf [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]], die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs an Schulen eingestellt werden und regelt deren [[berufsbegleitende Ausbildung]].
 
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
 
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{{Gültigkeit|DATUM=2020-12-02}}
 
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:12 Uhr

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