OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=
#REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]]
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0 OBAS] steht für „Ordnung zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
 
Aufgrund des dringenden Personalbedarfs in den Schulen werden immer mehr [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger*innen]] in den Schuldienst eingestellt. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine [[berufsbegleitende Ausbildung]]. Du bist dann Lehrkraft in Ausbildung. Am Ende der Ausbildung und nach bestandener Staatsprüfung erwirbst du die Lehramtsbefähigung und bist damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Schuldienst gleichgestellt.
 
Welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen musst und wie diese im Einzelnen geregelt ist, kannst du im entsprechenden Wiki-Artikel nachlesen.
 
 
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{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-01}}
 
[[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 14:12 Uhr

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