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| | #REDIRECT [[Berufsbegleitende Ausbildung]] |
| Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für „Ordnung zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der Staatsprüfung“.}}
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| Aufgrund des dringenden Personalbedarfs in den Schulen werden immer mehr Seiteneinsteiger*innen in den Schuldienst eingestellt. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung. Du bist dann Lehrkraft in Ausbildung. Am Ende der Ausbildung und nach bestandener Staatsprüfung erwirbst du die Lehramtsbefähigung und bist damit den grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Schuldienst gleichgestellt.
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| Informationen zur Ausbildung kann du in unserem Artikel zur [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Ausbildung]] nachlesen.
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| {{Gültigkeit|DATUM=2021-08-01}}
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| [[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
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| [[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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