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Version vom 2. Oktober 2018, 09:35 Uhr
Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren Berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Siehe auch
- Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)
- Infobroschüre zum Seiteneinstieg des MSW (14. April 2016)
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)
- LOIS - Online.NRW
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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-04-02