OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kürzel <blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/</blank> steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern]] und der [[Staatsexamen|Staatsprüfung]]“.}}
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Die Verordnung bezieht sich auf [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]], die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs ([[Mangelfächer]]: MINT-Fächer, Elektrotechnik, Kfz-Technik und Maschinenbautechnik) an [[Schule]]n eingestellt werden und regelt deren berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).  
Die Verordnung bezieht sich auf [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]], die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs ([[Mangelfächer]]) an [[Schule]]n eingestellt werden und regelt deren [[Berufsbegleitende Ausbildung]] (Lehrkräfte in Ausbildung).  


Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.
Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten [[Staatsexamen|Staatsprüfung]] die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.




== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*<blank text="OBAS">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/OBAS.PDF</blank>
*<blank text="Informationen für Seiteneinsteiger (MSW)">https://www.lehrer-werden.nrw/was-bringst-du-mit/seiteneinsteiger/</blank>
*<blank text="Informationsbroschüre">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank> (Stand: 14.04.2016)
*<blank text="Infobroschüre zum Seiteneinstieg des MSW (14. April 2016)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/Informationsbroschuere_zum_Seiteneinstieg.pdf</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>


== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Seiteneinstieg]]
*[[LOIS]]


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Version vom 2. Oktober 2018, 08:35 Uhr


Das Kürzel OBAS  steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren Berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).

Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.


Siehe auch

Verwandte Seiten


Dieser Artikel ist gültig bis 2019-04-02