OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Seiteneinstieg]]
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*[[Berufsbegleitende Ausbildung]]


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Version vom 2. Oktober 2018, 10:05 Uhr


Das Kürzel OBAS  steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren Berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).

Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.


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