OBAS: Unterschied zwischen den Versionen

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*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="Ordnung zur berufs&shy;begleitenden Ausbildung von Seiten&shy;einsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (Stand 14. September 2018)">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=13006&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=obas#det0#det0</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>
*<blank text="LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank>
*<blank text="Strategie zur Lehrkräftegewinnung in NRW: Zweites Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Lehrerversorgung – 6 Punkte-Plan (24. August 2018)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2018/2018_08_24-Schuljahresbeginn/Faktenblatt-Lehrkraeftegewinnung.pdf</blank>


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Version vom 19. November 2018, 10:04 Uhr


Das Kürzel OBAS  steht für „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung“.

Die Verordnung bezieht sich auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aufgrund eines dringenden Personalbedarfs (Mangelfächer) an Schulen eingestellt werden und regelt deren Berufsbegleitende Ausbildung (Lehrkräfte in Ausbildung).

Solche „Lehrkräfte in Ausbildung“ können auf Basis dieser Verordnung mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein-Westfalen erwerben.


Siehe auch

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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-04-02