Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der [[2. Staatsexamen|zweiten Staatsprüfung]] (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


* <blank ovp2003="Aktuelle OVP vom 10. April 2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>
*[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Aktuelle OVP vom 29. November 2019] (zuletzt abgerufen am 13. Dezember 2019)


==Siehe auch==
* <blank text="Schulministerium - Vorbereitungsdienst">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/</blank>


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[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
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<!-- alte OVP rausnehmen? -ja -->
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Version vom 13. Dezember 2019, 14:05 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-11-18