Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).  
Die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).  


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Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) <blank ovpb2003="OVPB-2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVP_B.pdf</blank>.  
Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) <blank ovpb2003="OVPB-2003">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/OVP_B.pdf</blank>.  


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Version vom 10. Dezember 2013, 18:22 Uhr

Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat).


Neue OVP (tritt am 1.August 2011 in Kraft)
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 OVP2011 


Alte OVP
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11.11.2003 (OVP 2003) OVP2003 

Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 24.07.2003 (OVP-B 2003) OVPB-2003 .