Pädagogische Einführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Dezember 2019, 15:45 Uhr


Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.

Die Pädagogische Einführung findet in den Fächern statt, in denen die Seiteneinsteigerin oder der Seiteneinsteiger schwerpunktmäßig in der Schule eingesetzt wird. Es setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen.

Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.

Ausschreibungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Schuldienst veröffentlichen Schulen auf LOIS - Online.NRW  mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen.

Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hochschul­studium sich lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ergibt.


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Siehe auch


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