Pädagogische Einführung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger]] kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitende Ausbildung]] nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.}}
Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [[LOIS]].
Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn
* du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss (Bachelor oder Master oder entsprechende Abschlüsse) hast
* du die Voraussetzungen für die Teilnahme am [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS)]] nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
* dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt (dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst).
Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.
Die Pädagogische Einführung dauert ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.
Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du
in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung der erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich. Details zum Verdienst findest du auf [[LOIS]] in den graphische Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs ausgehend vom Studien- bzw. Berufsabschluss mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe für die Abschlüsse: [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/universitaet.html Universitätsabschluss], [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachhochschule.html Fachhochschulabschluss] oder [https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Seiteneinstieg/fachausbildung.html fachspezifische Ausbildung].
==Siehe auch==
* Ausführliche Informationen zur Pädagogischen Einführung an '''Grundschulen''' findest du auf [[LOIS]] und auf den Seiten des [[MSB|Schulministeriums]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/3-GS/index.html Pädagogische Einführung Grundschule]




{{Teaser|Text=[[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]], die die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufsbegleitende Ausbildung]] nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, können sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.}}


Die Pädagogische Einführung findet in den [[Fächer]]n statt, in denen die [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]]in oder der [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]] schwerpunktmäßig in der [[Schule]] eingesetzt wird. Es setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen.


Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.


Ausschreibungen für [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger]] mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Schuldienst veröffentlichen Schulen auf <blank text=" LOIS - Online.NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote</blank> mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiteneinstieg“ oder vergleichbaren Zusätzen.


Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hochschul&shy;studium sich lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ergibt.





Version vom 11. Dezember 2019, 14:42 Uhr

Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger kannst du dich für eine Einstellung in den Schuldienst in Verbindung mit der Pädagogischen Einführung bewerben, wenn du die Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Ausbildung nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast. An Grundschulen ist der Seiteneinstieg nur über die Pädagogische Einführung und nur für die Fächer Kunst, Musik, Sport und Eng­lisch möglich.

Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.

Auf eine Stelle in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kannst du dich bewerben, wenn

  • du einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss (Bachelor oder Master oder entsprechende Abschlüsse) hast
  • du die Voraussetzungen für die Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) nicht erfüllst oder einen Fachhochschulabschluss hast.
  • dein Abschluss in einem der ausgeschriebenen Fächer vorliegt oder den Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt (dies ist dann der Fall, wenn du auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachweisen kannst).

Für die Pädagogische Einführung kommst du insbesondere dann infrage, wenn sich aus deinem Studium lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ableiten lässt.

Die Pädagogische Einführung dauert ein Jahr und setzt sich aus einer dreimonatigen Orientierungsphase und einer neunmonatigen Intensivphase zusammen. Du erwirbst eine Unterrichtserlaubnis für das Fach, für welches du eingestellt wurdest, erhältst aber keine Lehramtsbefähigung.

Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule wirst du in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäftigte oder Teil­beschäftigter übernommen. Die Eingruppierung und Bezahlung der erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Verbeamtung ist nicht möglich. Details zum Verdienst findest du auf LOIS in den graphische Übersichten zu Möglichkeiten des Seiteneinstiegs ausgehend vom Studien- bzw. Berufsabschluss mit Besoldungsgruppe bzw. Entgeltgruppe für die Abschlüsse: Universitätsabschluss, Fachhochschulabschluss oder fachspezifische Ausbildung.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-11