Pädagogische Einführung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitende Ausbildung]] nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, kön­nen sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Pädagogischen Einführung in den Schuldienst bewerben.}}
{{Teaser|Text=Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für eine [[berufsbegleitende Ausbildung|berufs­begleitende Ausbildung]] nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, kön­nen sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Päda­go­gischen Einführung in den Schuldienst bewerben.}}


Die Pädagogische Einführung findet in den Fächern statt, in denen der Seiten­einsteiger schwer­punkt­mäßig in der Schule eingesetzt wird. Sie beinhaltet ein einwöchiges Orien­tie­rungs­seminar und im Anschluss daran regelmäßige Unterstützung und Beratung durch die Schule und das Studien­seminar.
Die Pädagogische Einführung findet in den Fächern statt, in denen der Seiten­einsteiger schwer­punkt­mäßig in der Schule eingesetzt wird. Sie beinhaltet ein einwöchiges Orien­tie­rungs­seminar und im Anschluss daran regelmäßige Unter­stützung und Beratung durch die Schule und das Studien­seminar.


Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäf­tig­ter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.
Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäf­tig­ter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.


Ausschreibungen für Seiten&shy;einsteiger mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Schul&shy;dienst veröffentlichen Schulen <blank text="auf folgender Seite">http://www.lois.nrw.de</blank> mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiten&shy;einstieg“ oder vergleich&shy;baren Zusätzen.
Ausschreibungen für Seiten&shy;einsteiger mit dem Ziel einer dauerhaften Be&shy;schäf&shy;ti&shy;gung im Schul&shy;dienst veröffentlichen Schulen <blank text="auf folgender Seite">http://www.lois.nrw.de</blank> mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiten&shy;einstieg“ oder vergleich&shy;baren Zusätzen.


Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hoch&shy;schul&shy;studium sich lediglich ein Unterrichts&shy;fach oder eine berufliche Fach&shy;richtung ergibt.
Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hoch&shy;schul&shy;studium sich lediglich ein Unterrichts&shy;fach oder eine berufliche Fach&shy;richtung ergibt.

Version vom 6. Mai 2015, 09:02 Uhr

Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen für eine berufs­begleitende Ausbildung nicht erfüllen oder an dieser nicht teilnehmen wollen, kön­nen sich für eine Einstellung in Verbindung mit der Teilnahme an der einjährigen Päda­go­gischen Einführung in den Schuldienst bewerben.

Die Pädagogische Einführung findet in den Fächern statt, in denen der Seiten­einsteiger schwer­punkt­mäßig in der Schule eingesetzt wird. Sie beinhaltet ein einwöchiges Orien­tie­rungs­seminar und im Anschluss daran regelmäßige Unter­stützung und Beratung durch die Schule und das Studien­seminar.

Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung und einer positiven Beurteilung durch die Schule erfolgt eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarif­beschäf­tig­ter; der Erwerb einer Lehramts­befähigung ist damit nicht verbunden.

Ausschreibungen für Seiten­einsteiger mit dem Ziel einer dauerhaften Be­schäf­ti­gung im Schul­dienst veröffentlichen Schulen auf folgender Seite  mit dem Zusatz „Öffnung für den Seiten­einstieg“ oder vergleich­baren Zusätzen.

Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der Pädagogischen Einführung kommen insbesondere Personen in Frage, aus deren Hoch­schul­studium sich lediglich ein Unterrichts­fach oder eine berufliche Fach­richtung ergibt.

– Quelle: MSW NRW 

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-06-15